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Hilfen zur Erziehung

Eine zunehmende Zahl von Familien benötigt bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sozialpädagogische Unterstützung. Die Jugendhilfe bietet hier auf der Grundlage des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) verschiedenste Hilfeangebote:

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Inobhutnahme

Anlaufstelle bei Problemen in der Familie ist zunächst der Soziale Dienst im Jugendamt. Gemeinsam mit den Fachkräften dort wird bei bestehendem Hilfebedarf ein Hilfeplan erarbeitet, der die Grundlage für konkrete Hilfsmaßnahmen darstellt. Grundsätzlich müssen alle Betroffenen diesem zustimmen.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 27-35a SGB VIII
§§ 41,42 SGB VIII

 

 

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