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Archivnachfrage

Nr. 99077015109000, 99115004001000

Das Kreisarchiv Hildburghausen ist im Landratsamt als Sachgebiet dem Hauptamt- und Rechtsamt zugeordnet und vereint zwei Archivtypen unter einem Dach. Es ist Verwaltungsarchiv für das Landratsamt und es ist historisches Kreisarchiv für dauerhaft aufbewahrungswürdiges Schriftgut des Landkreises.

Verwaltungsarchiv

Veraltungsarchiv

Als Verwaltungsarchiv übernimmt das Kreisarchiv, nicht mehr benötigtes Schriftgut aus Ämtern und Sachgebieten des Landratsamtes. Dieses Schriftgut wird bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt und bei Bedarf dem jeweiligen Amt wieder zur Verfügung gestellt. Dienstlichen Einsichtnahmen in dieses Schriftgut werden im Durchschnitt ca. 8 bis 10 mal täglich gewünscht. Nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfristen wird vom jeweils archivierendem Amt/Sachgebiet, das Einverständnis zur Kassation (Vernichtung) eingeholt. Vor der tatsächlichen Vernichtung werden jedoch von den Mitarbeitern des Kreisarchivs Teile des Schriftguts ausgewählt, welches sich als Quelle zur Dokumentation der Geschichte des Landkreises eignet. Dieses Schriftgut erhält den Status von Archivgut und wird im historischen Teil des Kreisarchivs dauerhaft aufbewahrt. Im Durchschnitt sind das jährlich etwa 5% des Schriftgutes.

 

Historischer Teil des Kreisarchivs

Historisches Kreisarchiv

Der Zuständigkeitsbereich des Kreisarchivs, erstreckt sich auf das heutige Territorium des Landkreises.
Die Übernahme von Archivgut in denhistorischen Teil des Kreisarchives beschränkt sich nicht nur auf das Landratsamt. Auch andere Einrichtungen und Verbände des Kreisgebietes haben die Möglichkeit, zur Sicherung ihrer historischen Quellen, dem Kreisarchiv ihr Archivgut anzubieten. Die Mitarbeiter/innen stehen außerdem für Beratungen zu archivfachlichen Fragen zur Verfügung.
Im Kreisarchiv befindet sich Archivgut der Städte Hildburghausen, Schleusingen, Ummerstadt und fast aller Gemeinden, sowie die Bestände des Rates des Kreises Hildburghausen sowie des Rates des Kreises Suhl-Land, als Rechtsnachfolger dieses 1993 aufgelösten Kreises.

Umfang des Kreisarchivs

Zurzeit lagern im Kreisarchiv ca. 4.000 lfm. (laufende Meter) Registratur- und Archivgut aus der Zeit um 1323 bis heute. Einen äußerst wertvollen Bestandteil des Kreisarchives stellt der Urkundenbestand aus der Zeit von 1323 bis 1866 dar. Das Kreisarchiv bewahrt auch Nachlässe von Persönlichkeiten des Landkreises auf und verfügt über einen umfangreichen historischen Zeitungsbestand. Hinzu kommt eine Bibliothek mit Schwerpunkt Regionalgeschichte und eine Gesetzessammlung, welche bis 1810 zurückreicht. Nähere Angaben über die Bestände des Kreisarchives Hildburghausen finden Sie im Thüringer Archivportal unter www.Archive-in-Thueringen.de

Die Benutzung des Kreisarchivs

Die Benutzung des historischen Kreisarchivs ist prinzipiell für Jedermann möglich und richtet sich nach der Benutzungssatzung für das Archiv des Landkreises Hildburghausen, Beschluss des Kreistages Hildburghausen Nr. 25/05/99 vom 30.11.1999.

Jeder der Einsicht in Archivgut nehmen möchte, muss zunächst einen „Benutzerantrag“ ausfüllen, in dem er Angaben zu seiner Person und dem Zweck der Benutzung machen muss. Vom Archiv wird dann im Einzelfall geprüft, ob der Benutzung Beschränkungen hinsichtlich Datenschutzes oder Schutzfristen entgegenstehen.

Neben den Direktbenutzungen ist es möglich schriftliche Anfragen an das Archiv zur richten. Recherchen nach relevantem Archivgut sowie Auskünfte aus Archivgut werden so ermöglicht, ohne dass man persönlich erscheinen muss. Allerdings können aufwendige Forschungsarbeiten auf diesem Wege nicht erledigt werden.

Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs vom 01.11.2022 erhoben.

zusätzlichen Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen werden zusätzlich angeboten

  • Anfertigen von Kopien aus den Archivbeständen A4, A3 und Großkopien (z.B. Baupläne)
  • Archivführungen (z.B. für Schülergruppen)
  • Beglaubigungen der Übereinstimmung von Kopien mit dem Original

Spezielle Hinweise unseres Kreisarchivs

    • Leistungsbeschreibung
      Jeder kann im Kreisarchiv Archivgut, zu ihm interessierenden Themen einsehen, sich Notizen daraus machen oder Kopien anfertigen lassen.
      Ob relevante Akten vorhanden sind, kann der Benutzer selbst durch Einsicht in Findbücher und Findkarteien erfahren. Die Archivmitarbeiter recherchieren außerdem nach den Vorgaben des Benutzers in der Datenbank des Archives.
    • An wen muß ich mich wenden?

SG Kreisarchiv

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-505
03685/445-501

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis,

Ggf. Vollmachten, Nachweis über Beauftragung

  • Welche Gebühren fallen an?

Die Archivbenutzung ist kostenpflichtig. Die Tagesgebühr für die private oder gewerbliche Nutzung des Kreisarchives beträgt 5,00€
Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Auslagen (z.B. für Anfertigung von Kopien) sind in jedem Fall kostenpflichtig.

Eine Übersicht erhalten Sie hier:

Thüringer Verwaltungskostenverzeichnis

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs vom 01.11.2022

  • Welche Fristen muß ich beachten?

Archivgut unterliegt einer gesetzlichen Sperrfrist von 30 Jahren nach Schließung der Akten.

ggf. stehen Fristen aus dem Urheberrecht oder dem Personendatenschutz einer Verwendung von Archivgut entgegen.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.

An wen muss ich mich wenden?

Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
  • Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
  • Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
  • Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
  • Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.

Rechtsgrundlage

Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.

Teaser

Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.

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