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Artenschutz erteilen einer Ausnahmegenehmigung und Befreiung

Nr. 99093001001000

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt erteilt Auskunft und beantwortet Anfragen zu geschützten Pflanzen- und Tieraten sowie zu artenschutzrechtlichen Nutzungseinschränkungen.

Seit Mai 2008 liegt die Zuständigkeit für den zoologischen und botanischen Artenschutzes im Landkreis Hildburghausen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. Eigens dafür wurde ein Biologe, mit der nötigen Sachkenntnis, eingestellt.

Aufgabe des Artenschutzes ist nicht nur der Schutz von heimischen Tieren und Pflanzen, sondern auch der so genannte kontrollierende Artenschutz. Darunter versteht man die Kontrolle von Tierhaltungen und deren Genehmigungen.

Im Landkreis werden seltene Affenarten, Fische aus Südamerika oder Asien, seltene Papageienarten, Vogelspinnen und Leguane und viele andere für hiesige Breiten ungewöhnliche Tierarten gehalten und gezüchtet.
Wer ein solches Tier im In- oder Ausland kauft, braucht dafür die nötigen Papiere – eine Art Herkunftsnachweis oder Stammbaum. Das gilt erst recht, wenn es sich um Tiere handelt, die vom Aussterben bedroht sind.
Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), welches den Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen regelt, unterliegen eine ganze Reihe seltener Arten sehr strengen Handelsauflagen bzw. der Handel mit ihnen ist gänzlich verboten. Solche Arten fallen unter den Anhang I des WA und bedürfen einer CITES Bescheinigung. Diese wird von den Züchtern bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und beim Verkauf eines Tieres dem Käufer mit ausgehändigt.
Wer sich für ein außergewöhnliches Haustier entscheidet oder eine Zucht mit exotischen Tieren betreibt, ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Stelle im Landratsamt anzuzeigen. Es wird kontrolliert, ob die Haltungsbedingungen in Ordnung sind und alle Vorschriften eingehalten werden. Viele exotische Tiere werden aus Unkenntnis unter schlechten Bedingungen gehalten und fristen ein trauriges Leben.
Kontrolliert werden auch Floh- und Tiermärkte sowie Zoofachgeschäfte. Wo die Untere Naturschutzbehörde auf Tiere oder „Tierprodukte“ ohne die entsprechenden Papiere stößt, werden die Tiere u. U. auch beschlagnahmt. Gleiches gilt auch für Teile von Tieren, die vom Aussterben bedroht sind, wie zum Beispiel Stoßzähne von Elefanten. Vorsicht ist daher auch bei Urlaubsmitbringseln geboten. Manche Elfenbeinarbeit, Muscheln, Pflanzen oder gar lebende Tiere, die als Souvenir mitgebracht werden, können im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Ein Verstoß gegen das Artenschutzabkommen ist eine ernste Sache, für den Händler wie für den Käufer. Es gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Wer beabsichtigt, sich ein exotisches Haustier anzuschaffen oder sich eine lebendige Urlaubserinnerung mitzubringen, solle sich besser vorher bei einer Behörde genau informieren.
Ein großer Teil von häufig gehaltenen Papageien, Sittichen und anderen Vögeln, aber auch Säugetiere, Amphibien und Reptilien unterliegen dieser Meldepflicht. So mögen doch bitte alle Tierhalter, oder welche die es werden möchten, prüfen, ob ihre Tiere gemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte man sich an das Umweltamt in Hildburghausen wenden.

Neben dem kontrollierenden Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde auch für den Schutz der heimischen Tiere und Pflanzen zuständig.
Die Aufgaben erstrecken sich von der Abstimmung von Bewirtschaftungsmaßnahmen mit Land- und Forstwirten, über die Initiierung von Artenschutzprojekten für einzelne seltene Arten bis hin zur Bergung und Versorgung von verletzten Tieren und deren Unterbringung in einer Auffangstation. Eine weitere Aufgabe des Artenschutzes ist es auch Ausnahmegenehmigungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, so z. B. für wissenschaftliche Untersuchungen von seltenen Tieren und Pflanzen oder für das Entfernen von Hornissennestern in Wohnbereichen. Die Erhaltung der Artenvielfalt ist ein ehrgeiziges Ziel der Politik von Bund und Ländern und eine große Herausforderung für die Naturschutzbehörden an der Basis. Mit Fachkenntnis und der nötigen Kompromissbereitschaft wollen wir dazu beitragen, die vielfältige Natur im Landkreis Hildburghausen auch für kommende Generationen zu bewahren.

 

Leistungsbeschreibung

Ziel und Aufgabe des Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensräume.

An wen muss ich mich wenden?

Bürger, Verbände und Behörden werden in Fragen des faunistischen und floristischen Artenschutzes sowie des Biotopschutzes beraten durch

  • das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Naturschutzbehörde,
  • die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie
  • das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als Landesfachanstalt.

Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für den Vollzug aller Maßnahmen und Handlungen auf dem Gebiet des Artenschutzes, somit auch für die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das betrifft im Zusammenhang mit besonders geschützten Arten

  • Fang-, Tötungs- und Besitzverbote,
  • die Haltung von und der Handel mit Exemplaren besonders geschützter Arten,
  • die Kennzeichnung von Exemplaren besonders geschützter Arten

und im Zusammenhang mit nicht besonders geschützten Arten

  • die Genehmigung zum gewerblichen Sammeln wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere, soweit nicht das Jagd- oder Fischereirecht vorgeht.

Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz.

Teaser

Wenn Sie ein Ausnahmegehmigung oder Befreiung vom Artenschutz erhalten möchten, dann müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsgrundlage

© 2024 Landkreis Hildburghausen