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Verwaltung & Politik

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Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen

Nr. 99023001050002

Spezielle Hinweise unserer Behörde

erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • ziviler Führerschein
  • Dienstfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei)

Gebühr: 42,60 Euro

Rechtliche Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
  • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

Rechtsgrundlage

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.

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