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Familienerholung - Förderung kommunal

Nr. 99041007000000, 99041007002000

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

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