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Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Nr. 99050012104000

Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
  • notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe
    • des Firmensitzes,
    • des Geschäftsgegenstandes,
    • des Stammkapitals,
  • bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

© 2024 Landkreis Hildburghausen