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Kraftfahrzeugkennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen

Nr. 99036009000000

Wenn Sie Ihr bisheriges Auto-Kennzeichen in ein EU-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen wollen oder auch wenn Sie zu anderen Zwecken zusätzliche oder geänderte Kennzeichen benötigen, beantragen Sie diese in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Rechtsgrundlage

Teaser

Änderungen Ihres bisherigen Auto-Kennzeichens können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.

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