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Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

Nr. 99050023020000

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Rechtsgrundlage

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