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Kindertagesstätten / Fachberatung
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat das Jugendamt auch die Fachberatung für Kindertagesstätten abzusichern.
Im Einzelnen werden hier folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Beratung und Unterstützung sowie fachliche Begleitung der Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung pädagogischer Konzepte
- Kommunikations- und Konfliktberatung für die Beteiligten ( Kinder, Eltern, Mitarbeiterinnen, Leitung und Träger)
- Organisation, Struktur und Finanzierung der Kindereinrichtung für das jeweilige Kita-Jahr gemeinsam mit den Trägern der Kindereinrichtungen
- Bedarfsermittlung an Kinderbetreuungsplätzen mit klarer Bedarfsplanung für einen mittelfristigen Zeitraum, orientiert an den Lebens- und Begegnungsorten der Kinder mit ihren Familien
- Zusammenarbeit mit den Gremien der Jugendhilfe in Sinne einer Qualitätsentwicklung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Unterstützung der sozialpädagogischen Kräfte in der Praxis bei der Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen bezüglich des Zusammenwirkens aller an der Erziehung und Bildung der Kinder Beteiligten
- Aufbau geeigneter pädagogischer Angebote für die Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder