Abfallgebühren
Nr. 99001001002000Die Abfallgebühren werden jährlich entsprechend der gültigen Gebührensatzung des Landkreises erhoben. Je nach Wohnsitz bzw. Standort müssen sich private Personen und Gewerbebetreibende bei der Abfallwirtschaft an- oder abmelden. Dazu sind die Ab-, An-, oder Ummeldungen im Amt unaufgefordert und zeitnah vorzulegen.
Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr der privaten Haushalte nach Mindestvolumen
Bei der Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr nach Mindestvolumen werden unabhängig vom tatsächlichen Restmüllaufkommen 6 Liter pro Person und Woche, die angemeldete Personenzahl im Haushalt und die Größe des Restmüllgefäßes zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel für die Anzahl der Mindestleerungen für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne: 6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen: 80 l = 7,8 Leerungen
Berechnungsbeispiel für den Mindestgebührensatz für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne: 6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen x 0,051187 = 31,94 €
Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr für Gewerbetreibende nach Mindestvolumen
Die Anzahl der Mindestleerungen für andere Herkunftsbereiche beträgt 8 Behälter pro Jahr, unabhängig von der Gefäßgröße.
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Welche Gebühren fallen an?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Bankeinzugsermächtigung
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.