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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei diesen Anträgen erfolgt die Prüfung der Unterlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Der Käufer einer solchen Wohnung wird im Grundbuch eingetragen. Deshalb muss die Wohnung in sich abgeschlossen sein und dazugehörige Nebenanlagen exakt ausgewiesen werden.
Diese bauaufsichtliche Bescheinigung wird immer dann benötigt, wenn Wohneigentum (z.B.: Kauf/Verkauf einer Eigentumswohnung) begründet werden soll.