Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Nr. 99129054088000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Teaser
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Rechtsgrundlage
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Sächsische Staatskanzlei Dresden
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz