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Energieförderung

Für die Errichtung einer Energieanlage, die nach dem Prinzip der erneuerbaren Energien wie

  • Biomasse-Heizung
  • Pellet-Heizung
  • Solaranlage

funktioniert, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuß beim Bund zu beantragen.

Der Fachbereich Kreisentwicklungsplanung erteilt Interessenten in einem individuellen Bertatungsgespräch Auskunft. Es wird auf die Einhaltung der Vorbeginnsklausel hingewiesen. Außerdem werden Hinweise zu weiteren benötigten Unterlagen für die jeweilige Investition gegeben.

Die antragannehmende Stelle ist

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

061/96908-0
www.bafa.de

Im Landratsamt werden Fördermittelanträge für einen Zuschuß des Bundes für die Errichtung von Solaranlagen und Biomasse-Anlagen kostenfrei ausgegeben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweils beabsichtigten Investition und ist im individuellen Gespräch zu erfragen. Darüber hinaus besteht für interessierte Investoren die Möglichkeit, zinsgünstige KfW - Kredite über ein Darlehen bei der Hausbank in Anspruch zu nehmen.

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