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Gefahrguttransporte

Gefahrguttransporte benötigen zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehendem Verkehrsverbot für Gefahrguttransporte eine Ausnahmegenehmigung.
Firmen, die für den Gefahrguttransport gesperrte öffentliche Straßen nutzen müssen, um ihre Lieferaufträge ausführen zu können und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, müssen diese Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Gebühren:

Je nach Anzahl der Fahrzeuge von 35,00 bis 90,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 

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