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Gewässeraufsicht

Nr. 99129026028000

Spezielle Hinweise unserer Behörde


Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung ist die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die Vermeidung von Schäden, die das Gewässer verursachen kann. Die Gewässerunterhaltung (z.B. Beschneiden der Uferbäume, Beräumen von Abflusshindernissen, Mähen der Uferböschung usw.) obliegt dem für das Einzugsgebiet zuständigen Gewässerunterhaltungsverband.

Die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände für Thüringen finden Sie unter nachfolgendem Link:

Aktion Fluss - Gewässerunterhaltungsverbände

Bei Fragen oder Hinweisen zur Gewässerunterhaltung kontaktieren Sie bitte zunächst direkt den zuständigen Gewässerunterhaltungsverband. Die untere Wasserbehörde steht Ihnen unter den genannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.


Gewässeraufsicht

Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

Leistungsbeschreibung

Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Rechtsgrundlage

Teaser

Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.

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