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Jagdschein Erteilung für Falkner beantragen

Nr. 99067004001003

Wer in Deutschland die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein vorweisen können.

Der Falknerjagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat (§ 15 Abs. 7 BJagdG.

Teaser

Wer die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Falknerjagdschein.

Verfahrensablauf

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Volljährigkeit

bestandene Falknerprüfung

Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis einer bestandenen Falknerprüfung nach § 15 Abs. 7 des Bundesjagdgesetzes

Personalausweis

Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

zwei Passbilder zum Erstantrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.


 
Falknerjagdschein für 1 Jahr: 60,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 30,00 Euro

Falknerjagdschein für 3 Jahre: 105,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 35,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist unter anderem abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

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