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Aufgaben / Bürgerinformation / Dienstleistungen

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Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst

Nr. 99003042000000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Der jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt an den Kindergärten und Schulen des Landkreises zahnärztliche Reihenuntersuchungen zur Prophylaxe in der Kinder-und Jugendzahnpflege durch. 

Es wird auf die Behandlungsnotwendigkeit des Zahnarztes oder des Kieferorthopäden geachtet.

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Information über festgestellte Defekte oder Anomalien.

Mundgesundheit / Prävention:

Auf Wunsch werden Unterrichtsstunden und Hortprojekte angeboten.

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Zum Aufgabengebiet gehören

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
  • Behindertenberatung,
  • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
  • Gesundheitsberichterstattung.

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Teaser

In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.

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