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Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Nr. 99036008070002

Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Es besteht auch die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung in der KfZ-Zulassungsbehörde in Ihrer Nähe durchzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die zugeteilten Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis

bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
  • gültiger Personalausweis

Rechtsgrundlage

Formulare

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Abmeldung Ihres Kraftfahrzeuges, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten.

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