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Verwaltung & Politik

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Spielhallen

Nr. 99050028000000, 99050028005000

Möchten Sie ein Unternehmen nach § 1 ThürSpielhallenG (Spielhalle) betreiben, so bedarf es die Erlaubnis der unteren Gewerbebehörde im Landratsamt Hildburghausen. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu 10 Jahren ermöglicht werden. Die Frist zur Erteilung kann allerdings auch verkürzt werden.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Rechtsgrundlage

Formulare

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