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Straßenschaden zur Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Nr. 99108018137007

Leistungsbeschreibung

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle.

Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.

Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.

An wen muss ich mich wenden?

Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

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