Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Nr. 99108012005000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Für die Durchführung von Veranstaltungen wie Karnevalsumzügen, Kirmesumzügen, Fackelumzügen, Stadtfesten, Dorffesten, radsportlichen Veranstaltungen u.ä. benötigen die Veranstalter eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Es werden notwendige Sperrungen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Benötigte Antragsunterlagen:
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Antragsformular
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Lageplan
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Versicherungsnachweis
Gebühren:
Je nach Dauer und Umfang der Veranstaltung von 25,00 bis 75,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.