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Aufgaben / Bürgerinformation

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Vorlage bei Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

Nr. 99012008000000

Teaser

Bei kleineren Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen, ist statt einer Baugenehmigung nur eine Anzeige erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie bitte die Bauanzeige in zweifacher Ausfertigung ein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist. Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

Voraussetzungen

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Soll die Ausführung des Bauvorhabens erst mehr als 3 Jahre nach Ablauf der 1-Monats-Frist bzw. Mitteilung der Gemeinde erfolgen, ist eine erneute Einreichung der Unterlagen erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Mit dem Bau kann nach einem Monat bzw. nach schriftlicher Mitteilung der Gemeinde vor Ablauf dieser Frist begonnen werden.

Was sollte ich noch wissen?

 Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen bezüglich der Erstellung und ggf. Prüfung der bautechnischen Nachweise.

Unterstützende Institutionen

Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

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