Pflegekinderdienst
EIN PFLEGEKIND AUFNEHMEN... EINE AUFGABE FÜR SIE!?
Dann sind wir Ihr Ansprechpartner!
Der Pflegekinderdienst des Jugend- und Sozialamtes Hildburghausen bietet verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder an, die sich an dem Wohl und den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes orientieren.
- Bereitschaftspflege:
Schnelle, meist unvorhersehbare Unterbringung im Rahmen einer Krisenintervention. Kurzzeitiger Verbleib in der Bereitschaftspflegestelle, bis eine geeignete Perspektive gefunden wurde. - Kurzzeitpflege:
Unterbringung für einen absehbaren Zeitraum (von 6 Monaten bis max. 2 Jahre), z.B. bei Haftantritt, Langzeittherapien usw. - Vollzeitpflege
Längerfristige Unterbringung von Kindern, die auf absehbare Zeit von ihren leiblichen Eltern nicht selbst versorgt werden können. Alternative zur Heimunterbringung insbesondere bei jüngeren Kindern. - Verwandtenpflege
Verwandte oder Verschwägerte können gemäß § 44 SGB VIII bis zum dritten Grad ein Kind erlaubnisfrei in ihrem Haushalt aufnehmen. Ist jedoch beabsichtigt, die Pflege als Pflegeperson gemäß § 33 SGB VIII auszuüben, müssen die Pflegepersonen durch den Pflegekinderdienst abgeprüft werden.
Was können Sie vom Jugendamt erwarten?
Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Aufgabe, Beratung und Begleitung aller Beteiligten an der Inpflegenahme, Unterstützung bei der Gestaltung der Zusammmenarbeit mit der Herkunftsfamilie, finanzielle Unterstützung durch monatliche Pflegegeldleistungen und Beihilfen nach Bedarf, Kontakt zu anderen Pflegeeltern, Erfahrungsaustausch, Gemeinsame Beratung und bei Bedarf Supervision.
So werden Sie Pflegeeltern
Vereinbaren Sie mit dem Mitarbeiterinnen ein Erstgespräch. So können erste Informationen und Vorstellungen ausgetauscht werden.
- wir informieren Sie über alle wichtigen Einzelheiten
- wir begleiten Sie während des gesamten Pflegeverhältnisses
- wir beraten Sie bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
- wir unterstützen Sie in Krisensituationen oder bei anderen Problemen mit dem Pflegekind
- wir zahlen angemessenes Pflegegeld
- wir bieten Fortbildungen für Pflegeltern an
- wir unterstützen Sie im Umgang mit der Herkunftsfamilie des Kindes
Rechtliche Grundlagen:
§§ 33, 42 SGB VIII