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Kreisrecht

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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten

Nr. 99036003000000, 99036010000000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Für den Verkehr von Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Diese Erlaubnis ist für Firmen, die mit dem Transport von Schwerlasten (z.B. Stahlkonstruktionen) beauftragt wurden und die aus technischen Gründen (z.B. Überlänge) keine andere Strecke nutzen können.Desweiteren wird die Erlaubnis von landwirtschaftlichen Betrieben benötigt um z.B. Mähdrescher umsetzen zu können. Diese Erlaubnis gilt nur innerhalb des Landkreises Hildburghausen.

Für Transporte außerhalb des Landkreises ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Benötigte Unterlagen: Antragsformular

Gebühren: Je nach Gültigkeitsdauer von 35,00 bis 180,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen: §§ 44, 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Leistungsbeschreibung

Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Rechtsgrundlage

Teaser

Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig.

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.

Bearbeitungsdauer

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Anträge / Formulare

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