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Kreisrecht

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Internationale Jugendarbeit/ Internationaler Jugendaustausch: Förderung

Nr. 99068003027000

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen über Grenzen hinweg.

Die Maßnahme soll jungen Menschen ermöglichen, andere Kulturen sowie internationale Zusammenhänge besser kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, die eigene Situation besser zu erkennen sowie ausländischen Mitbürgern Verständnis und Toleranz entgegenzubringen.

Sie soll junge Menschen zur Mitarbeit und zum Aufbau eines freiheitlich-demokratischen Europas motivieren.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

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