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Kreisrecht

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Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen

Nr. 99036011036002

Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
    Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
  • gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
    Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
    Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig. 

Zusätzlich bei Beschädigung:

  • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

Zusätzlich bei Verlust:

  • den noch vorhandenen Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
  • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung
    Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
  • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)

Rechtsgrundlage

Formulare

Teaser

Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (früher: Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.

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