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Kreisrecht

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Kreisfeuerwehrzentrum

Nach den §§ 26, 28, 31, 6 und 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) in der Neufassung vom 05.Februar 2008 und den §§ 5, 6 und 10 der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27.01.2009 sind in den öffentlichen Einheiten des Katastrophenschutzes zur speziellen Gefahrenabwehr Facheinheiten aufzustellen und diese nach den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften auszubilden.

Dabei handelt es sich um die:

FwDV 7Atemschutz, FwDV 500 Einheiten im ABC Schutz, FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz

Inhaltliche Schwerpunkte sind z.B.

  • Ausbildung zum Chemikalienschutzanzug-Träger und deren Weiterbildung für freiwillige Feuerwehren
  • Unterweisung in der Gefahrenabwehr bei Umwelteinsätzen
    - chemische Stoffe
    - radioaktives Material
  • Sicherung einer gut ausgebildeten örtlichen Einsatzleitung bei der Gefahrenabwehr unter Einbeziehung technischer Hilfsmittel wie den am Ausbildungszentrum stationierten Führungskraftwagen
  • Umgang mit spezieller Meßtechnik zur Feststellung von Umweltgefahren bei Gefahrstoffeinsätzen
  • Aus- und Weiterbildung der im Landkreis tätigen Kreisausbilder

Die materiell-technische Sicherstellung dieser Aufgabenziele obliegt dem Landkreis, unter Einbeziehung der Möglichkeiten im Kreisfeuerwehrzentrum.

Nutzung als Kommunikationszentrum:

  • Erarbeitung und Anwendung von einheitlichen Standards für die Notfallplanung und das Krisenmanagement, verbunden mit einem kreislichen Informationsnetzwerk zur Sicherung von personellen und materiellen Ressourcen
  • Anleitung und HIlfe für die organisationsübergreifende, d.h. aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Führungskräfte
  • Bedarfsplanung und Bereitstellung von Ausrüstung für den Landes- und länderübergreifenden Einsatz
  • Ansprechstelle für die örtlichen Einsatzleitungen bei allen Belangen der örtlichen Versorgung und Hilfe in Krisensituationen
  • Hilfe und Unterstützung bzw. Auswertung von Einsatzerfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen, Rettung von Personen aus Notlagen und Einsatznachbereitung für die Einsatzkräfte
  • Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen dem Sachgebiet Brand-und Katastrophenschutz/Rettungsdienst, dem Verwaltungsstab, den örtlichen Einsatzkräften und der Zentralen Integrierten Leitstelle Suhl

Darüber hinaus werden über das Kreisfeuerwehrzentrum folgende Aufgaben realisiert:

  • Schadensregulierungen im Rahmen von außergewöhnlichen Ereignissen/Katastrophen
  • Anleitung, Führung im ABC-Schutz, Ausbildung am Führungskraftwagen
  • Kontrolle des vorbeugender Brandschutz in den landwirtschaftlichen Einrichtungen des Landkreises
  • Wartung und Prüfung der kreislichen Atemschutztechnik und Ausrüstung
  • Absicherung der Kreisausbildung im Atemschutz, Truppmann/Truppführer, ABC-Dekontamination und Sprechfunker

 

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