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Kreisrecht

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Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen

Nr. 99108013013000

Leistungsbeschreibung

Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.

Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.

Teaser

Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

21.11.2022
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