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Kreisrecht

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Sozialpsychiatrischer Dienst

Im Mittelpunkt der Versorgung psychisch Kranker durch das Gesundheitsamt des Landkreises stehen vorsorgende, beratende, nachstehende und intervenierende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige.

Was können wir Ihnen anbieten?
Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) folgende Schwerpunkte abgesichert:

  • Information und Beratung
  • Hilfe und Begleitung in Krisensituationen
  • Vermittlung weiterführender Hilfen
  • fallbezogene Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken, Ämtern, Behörden und Institutionen

Ziel der Hilfen ist es, betroffenen Menschen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Hilfen können nur dann geleistet werden, wenn sie freiwillig angenommen werden. Aller Gespräche werden vertraulich behandelt. Unsere Beratung ist kostenlos.

Wer kann zu uns kommen?

  • die unter psychiatrischen Erkrankungen leiden
  • die sich seelisch belastet fühlen
  • nach stationärer psychiatrischer Behandlung
  • die in einer Krisensituation sind und nicht mehr weiter wissen
  • die als Angehörige oder Bekannte von psychisch kranken, älteren verwirrten, seelisch behinderten oder suchtkranken Menschen Hilfe suchen

Diese Hilfe können Gespräche mit Mitarbeiterinnen unseres Sozialpsychiatrischen Dienstes im Gesundheitsamt, aber auch bei Klinik und-  Hausbesuchen sein.

Wie erreichen Sie uns?

Dienstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30 -16.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr 13.30 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

 

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