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Sperrmüll - Entsorgung

Nr. 99001009004000
Abfallwirtschaft@lrahbn.thueringen.de


Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll ist der anfallende Abfall, der aufgrund seiner Größe, seiner Beschaffenheit oder seines Gewichts nicht in die zugelassenen Behältnisse für Restmüll aufgenommen werden kann.

Private Haushalte können eine Menge von max. 1 m³ / Jahr und Person kostenfrei über die Wertstoffhöfe oder mittels Hausabholung auf Bestellung entsorgen.

Andere Herkunftsbereiche können 5 m³ / Anschluss mittels Hausabholung auf Bestellung kostenfrei entsorgen.

Die sowohl für die Abgabe auf den Wertstoffhöfen, aber auch für die Hausabholung notwendige Sperrmüllkarten werden mit den Jahresgebührenbescheiden verwendet.
Bei Nutzung der Hausabholung ist die Sperrmüllkarte vollständig, einschließlich der frankierten Rückantwortkarte an die SUEZ Mitte GmbH & Co KG in Themar zu senden.

Die Abholung erfolgt nach Terminmitteilung durch die Firma SUEZ, in der Regel 14 Kalendertage nach Bestellung. Der Sperrmüll sollte erst am Abend vor der Terminstellung bereitgestellt werden.
Die Abholung erfolgt nur von an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken (Wohn- bez. Geschäftsadressen des Benutzers) und von den für die Restmüllentsorgung üblichen Plätzen. Von Grundstücken, bei denen die Anfahrt mit Müllfahrzeugen üblicherweise nicht erfolgt, wird auch keine Sperrmüllentsorgung vorgenommen.

Nähere Angaben zu den Erfordernissen der Bereitstellung und Abholung sind auf der Bestellkarte vermerkt. Sofern Sperrmüll nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt wird, ist der Landkreis nicht zur Abfuhr verpflichtet. Sperrmüll, dessen Abholung nicht ordnungsgemäß bestellt wurde (Mehrmengen) oder Abfälle die kein Sperrmüll sind, werden bei der Bedarfsabholung nicht mitgenommen.

Wird der Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen entsorgt, erfolgt eine Entwertung des kostenfreien Volumens, entsprechend der angelieferten Menge.

Ist das kostenfreie Volumen ausgeschöpft, sind die Mehrmengen direkt beim Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZAST) in Zella-Mehlis (Tel. 03682/4788-0) anzuliefern.
Der derzeit gültige Gebührensatz für Kleinmengenanlieferung bis 50 kg beträgt 7,50 €.

Weiterhin können derzeit Anlieferungen von Sperrmüllmehrmengen gegen Entgelt in Hildburghausen bei Fa. Recyclinghof Koob für 13,- € / 0,5 m³ und in Schleusingen bei Fa. Kleider & Co. Recycling GmbH für 12,- € / 0,5 m³ stattfinden.

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll gehört trotzdem zu den Haushaltsabfällen und ist wie Haushaltsabfall zu entsorgen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten (in den Landkreisen mit den kreisangehörigen Gemeinden) für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.

Nähere Auskünfte erteilt die untere Abfallbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder auch die jeweilige Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Teaser

Sperrmüll wird wegen seiner Sperrigkeit getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt.

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