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Kreisrecht

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Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen

Nr. 99108012005000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Für die Durchführung von Veranstaltungen wie Karnevalsumzügen, Kirmesumzügen, Fackelumzügen, Stadtfesten, Dorffesten, radsportlichen Veranstaltungen u.ä. benötigen die Veranstalter eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Es werden notwendige Sperrungen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen festgelegt.

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Versicherungsnachweis

Gebühren:

Je nach Dauer und Umfang der Veranstaltung von 25,00 bis 75,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen:

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden
  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
 
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.

Formulare

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