Sprungziele
Seiteninhalt

2. Wesentliche Änderungen des Wohngeldrechtes ab 01.01.2016


Mit der Reform ab 01.01.2016 wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten seit der letzten Änderung des Wohngeldgesetzes im Jahr 2009 angepasst.

Dabei verbessern sich die Wohngeldleistungen, indem unter anderem die Miethöchstbeträge angehoben werden. Miethöchstbeträge sind die Obergrenzen, bis zu denen die Miete bzw. die Belastung für Wohneigentum entsprechend der Mietenstufen durch das Wohngeld berücksichtigt werden kann.

Erweiterung der Einkommensobergrenzwerte nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen im Haushalt aufgrund der Verbraucherpreisentwicklungs- und Wohnkostenanpassung. 

Anhebung der Bewirtschaftungspauschale von 20,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche auf 36,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei der Ermittlung der Belastung bei Eigenheimbesitzern.
Hierdurch kann sich bei Eigenheimbesitzern, welche bisher durch eine geringe Belastung nicht in den Genuss von Wohngeld gekommen sind, unter Umständen ein Wohngeldbetrag ermitteln, wenn diese unter den Einkommensobergrenzen liegen.


Es wird damit gerechnet, dass durch die Wohngeldreform auch die Anzahl der Wohngeldhaushalte steigen wird. Dies bedeutet, dass nicht nur laufende Wohngeldempfänger hiervon profitieren werden, sondern auch neue Wohngeldbezieher hinzukommen.
Des Weiteren werden unter Umständen einige Menschen nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung (Alg II usw.) angewiesen sein, wenn durch den höheren Bezug von Wohngeld ihre Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.

Nähere Informationen zum Wohngeld können zu den Sprechzeiten in der Wohngeldbehörde des Landratsamtes Hildburghausen eingeholt werden.

Ihre Wohngeldbehörde

 

27.01.2016 
© 2024 Landkreis Hildburghausen