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Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Nr. 99050118000000

Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B. Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Milch, Fisch, Fleisch und Eier be- oder verarbeiten und diese Produkte nicht nur am Ort der Herstellung in Verkehr bringen. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für Betriebe der Primärproduktion, reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.

An wen muss ich mich wenden?

Die Anträge sind immer über das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu stellen.

Die Zuständigkeit für die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes pro Woche. Sie liegt entweder beim beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem der Material- und Personalfluss sowie die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers bzw. Selbstauskunft
  • Sachkundenachweis

Welche Gebühren fallen an?

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Kostenziffer 5.2.1 ThürVwKostOMASGFF (Anlage Verwaltungskostenverzeichnis - Teil C) für die endgültige Zulassung eine Gebühr in Höhe von 150 bis 2.100 Euro erhoben wird. Der genaue Betrag errechnet sich u.a. aus der hierfür erforderlichen Arbeitszeit. Die Zulassungskontrolle wird von einem Bediensteten des höheren Dienstes durchgeführt, wobei ein Stundensatz von 82 Euro anzusetzen ist.

Für eine ggf. vorangehende vorläufige oder befristete Zulassung werden zudem erhoben:

  • gemäß Kostenziffer 5.2.2 für eine vorläufige oder bedingte Zulassung Gebühren in Höhe von 75-300 Euro sowie
  • gemäß Kostenziffer 5.2.3 für eine Verlängerung einer bedingten Zulassung eine Gebühr in Höhe von 75- 300 Euro.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Lebensmittelunternehmers beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Nach Prüfung der vorgelegten Betriebsunterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Hygieneanforderungen eingehalten werden. Mit dem Zulassungsbescheid erhält das Unternehmen eine Zulassungsnummer. Diese wird als ovales Identitätskennzeichen auf den Produkten angebracht.

Voraussetzungen

Vorliegen der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen

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