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Hochwasser / Hochwasserschutz

Nr. 99136001141000

Spezielle Hinweise unserer Behörde zum Hochwasser / Hochwasserschutz


Hochwasser ist ein regelmäßig wiederkehrendes, natürliches Ereignis. In natürlichen Auen hat es einen positiven Effekt. Es gestaltet die Auen um, wodurch immer neue Lebensräume entstehen. Und es reinigt die Gewässersohle durch Umlagerung von Sedimenten und Ausspülen von Feinstmaterial.

Zu einer Gefahr wird Hochwasser, wenn wir Menschen in den Überschwemmungsgebieten siedeln oder auf den fruchtbaren Auensedimenten Ackerbau betreiben.

Die Hochwassergefahr wird für Unterlieger verschärft, wenn Gewässer ausgebaut und begradigt werden. Dann kann das Wasser nicht mehr in den Auen zurückgehalten werden und konzentriert sich schnell zu großen Hochwasserereignissen.

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz)

Eine grundsätzliche und allgemeine Pflicht der öffentlichen Aufgabenträger zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen besteht nicht.

Nähere Informationen zu Hochwasser, Hochwasserschutz und den Landesprogrammen finden Sie unter nachfolgenden Links:

 TLUBN - Hochwasserschutz

 Aktion Fluss - Hochwasserschutz

Für manche Flusseinzugsgebiete haben die Kommunen Hochwasserschutzpläne aufgestellt. Diese können in den jeweiligen Bauämtern der Kommunen erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Beeinträchtigungen des Hochwasserschutzes:

Haben Sie Beeinträchtigungen für den Hochwasserschutz durch Abflusshindernisse, Staubauwerke, illegale Ablagerungen, Baumaßnahmen oder umgeknickte Bäume beobachtet oder haben Sorge, dass Beeinträchtigungen bestehen, wenden Sie sich bitte an die untere Wasserbehörde. Im Rahmen der Gewässeraufsicht prüft die Behörde vorliegende Sachverhalte und ordnet ggf. notwendige Maßnahmen an.

Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz:

Obwohl jede Person angehalten ist sich selbst vor Hochwasser zu schützen, so bedürfen Maßnahmen am Gewässer generell einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Behörde. Es ist nicht sinnvoll, dass jeder Anwohner ungeachtet der Verhältnisse im gesamten Einzugsgebiet seine eigenen Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzt, da so die Hochwassergefahren für Ober- und/oder Unterlieger erheblich verschärft werden können. Jede Hochwasserschutzmaßnahme bedarf daher einer grundlegenden Prüfung.

Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und muss zumeist wieder beseitigt werden.

Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch die untere Wasserbehörde sind Maßnahmen zum Objektschutz (z.B. Abdichten von Fenstern und Türen, Vorhalten von Sandsäcken für den Ereignisfall, Abdichten von Kellerräumen, Anordnung der Haustechnik in hochwasserfreien Räumen usw.). Hierbei können andere Genehmigungen durch z.B. der Bau- oder Denkmalschutzbehörde erforderlich werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde.

Leistungsbeschreibung

Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

Was kann getan werden?

Informieren
  • Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
  • Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
  • MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
  • Internet (https://hnz.thueringen.de/hw2.0/)
  • Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
Reagieren
  • betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
  • betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
  • Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
  • weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
  • Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
  • Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe

An wen muss ich mich wenden?

Hochwasserwarn- und -meldedienst:
Hochwasser-Nachrichtenzentrale (HNZ) des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
  • Datensammlung, -bearbeitung und -weiterleitung, Herausgabe von Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen mit Darstellung im Internet.
  • zentrale Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, betroffene Städte und Gemeinden:
    Information der Bevölkerung
Gefahrenabwehr (Wasserwehr):
Durch Hochwasser gefährdete Städte und Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten.
 
Abwehr von überörtlichen Gefahren (Katastrophenschutz):
Landkreise und kreisfreie Städte nach Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls

Teaser

Wenn Sie sich über Hochwasserschutz informieren möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.

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