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Jugendgerichtshilfe

Nr. 99068004000000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Spezialdienst im Sozialen Dienst des Jugend-und Sozialamtes. Sie wird in der Rgel durch die entsprechenden Polizeidienststellen informiert, wenn ein Kind (bis 14 Jahre), ein Jugendlicher (14 bis nicht vollendetes 18. Lebensjahr) oder ein Heranwachsender (18 bis nicht vollendetes 21. Lebensjahr) mit Wohnsitz im Landkreis straffällig wurde. 

Leistungsspektrum der Jugendgerichtshilfe:

    • Beratung und Unterstützung des Beschuldigten vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren
    • Hilfe bei Schwierigkeiten, die sich durch das Gerichts- oder Strafverfahren ergeben, z. B. in der Familie, Schule, im Beruf und Freundeskreis
    • Erstellung eines Jugendgerichtshilfeberichtes unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des Beschuldigten. Hierdurch unterstützt die Jugendgerichtshilfe das Jugendgericht bei der Findung eines angemessenen Urteils
    • Vermittlung und Kontrolle der vom Gericht angeordneten Maßnahmen, z. B. Verkehrsunterricht, gemeinnützige Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisung
    • In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt (Diversion = außergerichtliche Erledigung). Nach Durchführung von geeigneten erzieherischen Maßnahmen durch die Jugendgerichtshilfe hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren endgültig einzustellen ohne dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wird
    • Wenn es im Ergebnis einer Straftat zu einem Freiheitsentzug kommt, ist die Jugendgerichtshilfe weiterhin zuständig und hält Kontakt zu dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden in der JSA
      • SGB VIII
      • § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

Leistungsbeschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • sozialer Trainingskurs
  • Einzelfallbetreuung
  • Verkehrsseminar
  • Beratungsangebote
  • Haftentscheidungshilfe:
    • Abklären der momentanen Lebenssituation
    • Verständigung der nächste Angehörigen
    • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der JugendhilfeVermeidung von Untersuchungshaft  

Teaser

Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

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