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Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Antrag stellen
Nr. 99036012036000Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.
Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Fahrzeugschein
- bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Rechtsgrundlage
Formulare
Teaser
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.