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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen
Nr. 99036009036000Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden.
Bei Verlust und Diebstahl muss auf Antrag eine Umkennzeichnung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in welcher Ihr Kfz angemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigte Unterlagen:
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schriftlicher formgebundener Antrag mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
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gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
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Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Links bei "Fahrzeugzulassung").
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Bei Beschädigung des Kennzeichens muss dieses vorgelegt werden. Es wird ein neues Kennzeichen als Ersatz abgesiegelt. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind nicht erforderlich.
Bei Verlust oder Diebstahl sind zusätzlich erforderlich:
- evtl. noch verbliebenes Kennzeichen bzw. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens, wenn es sich um ein zulassungsfreies, aber Kennzeichen führendes Fahrzeug handelt
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung.
- Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
Rechtsgrundlage
Formulare
Teaser
Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens müssen Sie ein neues beantragen.