Parkausweis für Schwerbehinderte
Nr. 99108009012000Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird. Diese Parkerleichterungen gelten seit 2009 für das ganze Bundesgebiet.
Der Antrag ist persönlich oder durch einen bestellten Betreuer einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörde
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Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lichtbild
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Kopie des Schwerbehindertenausweises
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Bescheinigung des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) für die Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Teaser
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis erhalten. Diesen müssen Sie beantragen.