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Prostitutionstätigkeit Anmeldung verlängern

Nr. 99050122104002

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, dann sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldungen sind zeitlich begrenzt gültig.

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie persönlich eine Verlängerung der Anmelde- und ggf. der Aliasbescheinigung beantragen.

Teaser

Wenn Ihre Anmeldebescheinigung für die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter abläuft, dann müssen Sie ihre Bescheinigung verlängern.

Verfahrensablauf

Sie müssen Sich persönlich an die zuständige Stelle wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung der für Sie örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Prostituierte ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Prostituierte unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.
  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland eine Beschäftigung oder eine selbständigen Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • 2 Passfotos

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

  • Gebühr: 35,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bearbeitungsumfang.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Was sollte ich noch wissen?

Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

Änderungen zu Ihrer Person, wie Name, Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Änderungen zu den geplanten Tätigkeitsorten müssen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Unterstützende Institutionen

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachberatungsstelle Prostitution, Brennessel e.V.

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