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Straßenschaden zur Beseitigung melden

Nr. 99108018137000

Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

An wen muss ich mich wenden?

Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden.

Anträge / Formulare

Keine


-    Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinden

Urheber

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereiche Straße (Referate 42-45)

Rechtsgrundlage

Teaser

Als Bürger/Verwaltung möchten Sie Schäden an Straßen melden.

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