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Veterinärangelegenheiten

Das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen ist Fachbehörde für die Bereiche

  • Allgemeines Veterinärwesen
  • Tierseuchenbekämpfung / Tierkörperbeseitigung
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittelüberwachung
  • Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
  • Verbraucherschutz
  • Schlachttier-und Fleischuntersuchung

Im Einzelnen werden folgende Aufgaben wahrgenommen: Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden durch:

  • Betriebskontrollen
  • Probenahme nach Kontrollplan
  • Untersuchung und Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
  • Beratung und Aufklärung
  • Überprüfung von Kosmetikartikeln, Tabakwaren, Kleidung, Spielsachen, Schuhe und Bedarfsartikel
  • Gesundheitsbescheinigungen für den gesamten Tierverkehr
  • Gesundheitsbescheinigungen im Reiseverkehr mit Hund und Katze
  • Gesundheitsbescheinigungen bei Veranstaltungen mit Tieren
  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung und zum Handel von/mit Wirbeltieren)
  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz (züchten von Sittichen und Papageien)
  • Seuchenfreiheitsbescheinigungen
  • Bestandsbestätigungen
  • Registrierung der Tierhalter und Vergabe der Veterinärbetriebsnummer
  • Bestellung von Schaf- und Schweineohrmarken zur Kennzeichnung der Tierbestände
  • Annahme von Kontrolltieren (Füchse) zur Untersuchung auf Tollwut und den Kleinen Fuchsbandwurm
  • Annahme von Blutproben (Wildschwein) zur Untersuchung auf ESP und AK
  • Anlaufpunkt zu Beschwerden nach Tierseuchen-, Tierschutz- und Arzneimittelrecht

Leistungsbeschreibung

Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.

Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:

  • Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere,
  • Erhalten und Entwickeln der Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere,
  • Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten,
  • Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen,
  • Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringen sind Behörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.

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