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Wasserschutzgebiete

Trinkwasserschutzgebiete dienen dem Schutz von Wasservorkommen, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung von Bedeutung sind. Das betrifft im Landkreis Hildburghausen vor allem Dargebote des Grundwassers (z. B. Tiefbrunnen oder Quellen) und Trinkwassertalsperren (z. B. die Talsperre Schönbrunn). Heilquellenschutzgebiete dienen dem Schutz von Heilwasservorkommen.

In Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Trinkwasser- und Heilwasservorkommen vor nachteiligen Einwirkungen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Bei Fragen berät die untere Wasserbehörde unter oben genannten Kontaktdaten.

Nähere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie unter nachfolgendem Link: TLUBN - Wasserschutzgebiete

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