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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß §114 i.V.m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung



Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß §114 i.V.m. § 60 Thüringer Kommunalordnung.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird aufgrund von dringenden Gründen zunächst auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.


II. Genehmigungsvermerk
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 20.08.2024, AZ 5090-240-1512/103 gem. §§ 59 Abs. 4 und 63 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) rechtsaufsichtlich
- den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt
5.527.900 EUR

genehmigt.

Die mit Bescheid vom 08.02.2024 weiterhin erteilten Genehmigungen der Haushaltssatzung 2024 sowie mitgeteilten Hinweise behalten ihre Gültigkeit.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


III. Auslegungshinweis
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt der Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 22.08. - 04.09.2024 zu den regulären Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 ist ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen unter https://www.landkreis-hildburghausen.de/Aktuelles/Haushaltsplan/  zu finden.


22.08.2024 
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