Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Bewerbungsfrist 30.04.2023
Dezernat II
Jugendamt
Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt.
Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 – 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes geregelt.
Die neue Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028 und beträgt somit insgesamt fünf Jahre.
Für die Jahre 2024 bis 2028 werden Jugendhauptschöffen (m/w/d) benötigt.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Punkt 2.6 der Verwaltungsvorschrift zählt die Personen auf, die nicht in das Schöffenamt berufen werden können oder dieses auch ablehnen dürfen.
Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit folgenden Angaben:
Familienname; Vorname; Geburtsname; Geschlecht; Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Wohnanschrift, frühere Schöffentätigkeiten (wann und wo?)
Ansprechpartnerin:
Frau Baumann- Grabmayer
Email: baumann@lrahbn.thueringen.de
Tel. 03685 445-372
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04.2023 an folgende Adresse:
Landratsamt Hildburghausen
Jugendamt
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
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gez. A. Fink
Stellv. Amtsleiterin