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03.04.2023

Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Bewerbungsfrist 30.04.2023

Dezernat II 

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Jugendamt     

Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt.

Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 – 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes geregelt.

Die neue Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028 und beträgt somit insgesamt fünf Jahre.

Für die Jahre 2024 bis 2028 werden Jugendhauptschöffen (m/w/d) benötigt.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Punkt 2.6 der Verwaltungsvorschrift zählt die Personen auf, die nicht in das Schöffenamt berufen werden können oder dieses auch ablehnen dürfen.

Jugendschöffen
Jugendschöffen

 

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit folgenden Angaben:

Familienname; Vorname; Geburtsname; Geschlecht; Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Wohnanschrift, frühere Schöffentätigkeiten (wann und wo?)

Ansprechpartnerin:

Frau Baumann- Grabmayer

Email: baumann@lrahbn.thueringen.de

Tel. 03685 445-372

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04.2023 an folgende Adresse:

Landratsamt Hildburghausen

Jugendamt

Wiesenstr. 18

98646 Hildburghausen

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gez. A. Fink

Stellv. Amtsleiterin

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