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14.03.2023

Abfallgebühren 2023

Hilfreiche Informationen zu Ihren Jahresgebührenbescheiden

Nach dem Versenden der Jahresgebührenbescheide zur Abfallentsorgung kommt es immer wieder zu einem stark erhöhten Aufkommen von Anfragen im Bürgerservice des Sachgebiets Abfallwirtschaft, Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft des Landratsamt Hildburghausen.

  • Da die personellen Kapazitäten des Bürgerservice momentan eingeschränkt sind, bitten wir um Geduld bei der Abarbeitung Ihrer Anliegen.
  • Sie können uns Ihre allgemeinen Fragen und Probleme zu den Bescheiden auch gern per    E-Mail an Abfallbescheide2023@lrahbn.thueringen.de mitteilen. Alle eingehenden E-Mails werden so bald wie möglich abgearbeitet.
  • Die Sprechzeiten (auch telefonisch), zu denen der Bürgerservice erreichbar ist, sind:

-          Mo:      8:00-12:00 Uhr

-          Di:       8:00-12:00 Uhr und 13:30 -17:00 Uhr

-          Do:      8:00-12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr

-          Fr:       8:00-12:00 Uhr

Außerhalb dieser Sprechzeiten arbeiten wir Ihre zahlreichen Anliegen ab, sind aber nicht erreichbar! Wir bitten deshalb um etwas Geduld.

Weitere Hinweise zum Verständnis der Bescheide:

  • Anhand der uns vorliegenden Informationen (tatsächliche Tonnenleerungen, Anzahl Haushaltsangehörige etc.) enthalten die Jahresbescheide die Abrechnung der Abfallgebühren aus dem letzten Jahr.
  • Die Abrechnungsmenge 2022 wird zur Grundlage für die Vorauszahlung 2023 angesetzt.
  • Falls die Abrechnung nicht korrekt sein sollte, bitten wir um Rückmeldung. Teilen Sie uns dazu immer Ihr persönliches Kassenzeichen (im Kasten oben rechts unter den Telefonnummern der Ansprechpartner) mit!

Um Wartezeiten zu vermeiden, senden Sie uns, falls möglich, eine E-Mail.

  • Der Grund für nicht zu treffende Berechnungen sind meist veraltete Informationen zu den gemeldeten Personen in den Haushalten. Eine automatisierte Datenübermittlung der Meldebehörden findet nicht statt. Für diese Übermittlung sind Sie selbst verantwortlich. 
  • Für eine Änderung der Personenzahl mit entsprechender Nachweisführung ist das Einlegen eines formellen Widerspruchs nicht erforderlich. Diese Änderung kann unserer Behörde jederzeit mitgeteilt werden.

 

Das Sachgebiet Abfallwirtschaft gibt folgende Hinweise bei notwendigen Änderungen zur Abrechnungsgrundlage:

  • Damit keine Mahngebühren anfallen, bezahlen Sie bitte trotzdem die erste Rate bis zum 31.03.2023. Die Höhe der beiden Raten zu den Fälligkeitsterminen ist Fett gedruckt.
  • Es liegen dem Jahresbescheid keine Überweisungsträger bei. Bitte nutzen Sie das beiliegende SEPA-Lastschriftmandat oder die kostenlosen Überweisungsträger bei Ihrer Hausbank. 
  • Nur mit Vorlage von Nachweisen (An-, Um- und Abmeldungen, Geburtsanzeigen, Eheurkunden mit Namensänderung, Sterbeurkunden) können Änderungen durchgeführt werden.
  • Änderungen müssen nicht gleich in den ersten 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids durchgeführt werden (erhöhtes Aufkommen von Anrufen und damit schlechtere Erreichbarkeit des Bürgerservice). Die notwendigen Bescheide für eine aktualisierte Gebührenberechnung werden voraussichtlich Mitte des laufenden Jahres erstellt.
  • Die gemeldeten Änderungen werden dann in diesen Bescheiden korrigiert, Ihre bis dahin gezahlten Gebühren werden daraufhin korrekt verrechnet.

Das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

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