Riesenbärenklau (Herkulesstaude) - Gefahr und Maßnahmen
Ein invasiver Neophyt, der heimische Pflanzenarten verdrängt
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich beim Riesenbärenklau um eine kräftige Staude mit einer Höhe von bis zu 5 m. Auch die Menge an Samen ist gigantisch, 20.000 bis 40.000 Samen produziert eine Pflanze durchschnittlich pro Jahr. Die 3 - oder 5-fiederteiligen Blätter können bis zu 2 m groß werden. Sein hohler, röhrenförmiger, bis zu 10 cm dicker Stängel ist fein behaart und mit unregelmäßigen purpurfarbenen Punkten übersät. Die weißen Blüten sind in Doppeldolden mit bis zu 50 cm Durchmesser zusammengefasst und von Juni bis August zu sehen. Es besteht Verwechslungsgefahr mit dem einheimischen Wiesenbärenklau und Arznei-Engelwurz, beide Arten erreichen jedoch durchschnittlich nur Wuchshöhen von 0,8 m bis 1,5 m und 1,2 m bis 2,5 m und auch die Blätter sind deutlich kleiner. Im Gegensatz zum Riesenbärenklau fehlt dem Wiesenbärenklau außerdem die purpurne Verfärbung am Stängel. Die Arznei-Engelwurz hingegen lässt sich gut an der Blütenfarbe unterscheiden, denn diese sind gelblichgrün statt weis.
Gefahr: Im Riesenbärenklau sind phototoxische Stoffe enthalten, welche bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren Verbrennungen führen können!
Besteht der Verdacht, dass Pflanzensaft der Staude auf die Haut gekommen ist, müssen die betroffenen Stellen unbedingt mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Auch zwei drei Tage nach Hautkontakt sollte man die Sonne meiden. Im Falle einer allergischen Reaktion (u. A. starke Rötungen, Juckreiz, Brandblasen oder Atemnot) sollte unbedingt ein Arzt ausgesucht werden.
Zur Bekämpfung von Einzelpflanzen gibt es unterschiedliche Methoden, z.B. empfiehlt sich die Entfernung der Pflanze im zeitigen Frühjahr bevor die Pflanzen aussamen. Bewährt hat sich das großzügige Ausgraben der Wurzelrübe (15 bis 20 cm tief), oder die Entfernung der Samenstände und Blüten (Anfang bis Mitte Juli). Anschließend sollten die Stellen regelmäßig kontrolliert (2 x jährlich) und neu aufkeimende Pflanzen, Not- oder Nachblüten entfernt werden. Eine Abdeckung mit schwarzer Folie im Frühjahr kann ebenfalls Abhilfe schaffen.
Bei allen Bekämpfungsmaßnahmen muss auf ausreichenden Arbeitsschutz geachtet werden. Um langfristig die Ausbreitung zu verhindern müssen nach der Durchführung der Maßnahme die verwendeten Fahrzeuge, Geräte und Schuhe vor Ort gereinigt werden, um eine Verschleppung von Diasporen zu vermeiden.
Die Entsorgung der Pflanzenteile, sofern diese nicht vollständig ausgetrocknet sind, muss fachgerecht im Rahmen der örtlichen abfallrechtlichen Regelungen erfolgen. Eine Entsorgung der nicht vollständig ausgetrockneten Pflanzenteile in der Eigenkompostierung, Eigenverbrennung oder per Grünabfall über die Grünabfallsammelplätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Kommunen ist verboten.
Sollten Sie den Riesenbärenklau in der freien Natur sehen, bitten wir Sie dies durch Dokumentation des Standorts mit entsprechenden Bildern bei der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.
Weitere und ausführlichere Informationen und Maßnahmen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde (03685 445-256 oder artenschutz@lrahbn.thueringen.de ). Ein invasiver Neophyt, der heimische Pflanzenarten verdrängt.