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12.08.2024

Einladung zum Informationsabend und Aktuelles

ACHTUNG neuer Veranstaltungsort!

Infoabend für Geflügelhalter, Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest (ASP)

Einladung zum Informationsabend für alle Geflügelhalter

Der Informationsabend zur Thematik Geflügelpest und Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötung im Fall des Ausbruchs der HPAI bei Rassegeflügel findet

am 15.08.2024, Beginn 18:30 in der Aula des SBSZ (Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen), Wiesenstr. 20, 98646 Hildburghausen statt.

Die Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötung im Fall des Ausbruchs der Geflügelpest ist bei Rassegeflügel unter sehr strengen Auflagen möglich.

Die Unterlagen zu o.g. Sachverhalt können auf der Internetseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingesehen werden.

https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen bittet derzeit von Rückfragen diesbezüglich abzusehen.

Aktuelles zu Blauzungenkrankheit (BTV)

Laut Pressemitteilung vom 05.07.2024 ist in Hessen bei einem Rind die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mitteilte, war ein erkranktes Tier in Alsfeld (Vogelsbergkreis) entdeckt worden. Der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit bestätigte sich durch Untersuchungen beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen.

Hessen verliert laut Ministerium dadurch den sogenannten BTV-Freiheitsstatus. Das hat unmittelbare Folgen für die Tierhalter in Hessen. Ab sofort dürfen keine von der Seuche bedrohten Tiere mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus. Dies gilt für lebende Tiere. Da die Krankheit in Deutschland zuvor jahrelang nicht mehr nachgewiesen worden, galt die Bundesrepublik offiziell als seuchenfrei. Im Oktober 2023 wurde erstmals das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen.

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Laut Pressemitteilung ist in Hessen erstmals am 15. Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Am 8. Juli hat das hessische Landwirtschaftsministerium außerdem mitgeteilt, dass die ASP in Hessen erstmals in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden ist.

Ebenso wurde in per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Rheinland-Pfalz erreicht hat. Bei einem der Wildschweine das am 6. Juli im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurde, war die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) positiv. Die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts war ebenfalls positiv. Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein aus dem Landkreis Mainz-Bingen.

Hinweise zur Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Bei einem Ausbruch von ASP im Landkreis HBN sind alle Schweine in Freiland- und Auslaufhaltung aufzustallen. Es gilt ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung für Schweine.

Sollten Sie eine Schweinehaltung betreiben, die noch nicht beim VLÜA angemeldet ist, melden Sie sich umgehend im VLÜA!!!

Hierzu zählen auch Hobbyhaltungen zum Beispiel von Minipigs.

Aus gegebenem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass Auslaufhaltungen von Schweinen vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als zuständige Behörde genehmigt werden müssen bevor die Schweinehaltung aufgenommen wird!

Eine Genehmigung von Freilandhaltungen ist derzeit aufgrund des ASP Seuchengeschehens nicht möglich!

Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Der Kontakt zu Wildschweinen ist entsprechend der Auflagen bei einer Auslaufhaltung unbedingt zu verhindern.

i.A.

Dr. A. Abele

Kreisveterinärrat

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