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Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO)
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis.
- schriftliche Antragstellung , polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes
Rahmengebühr: 50,00 bis 500,00 Euro