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Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

Nr. 99042016006000

Volltext

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Schriftform Fischereipachtvertrag
  • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
  • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

Erforderliche Unterlagen

  • Fischereipachtvertrag
  • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

Kosten

Frist

14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

Bearbeitungsdauer

Beanstandungsfrist: zwei Monate

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

Widerspruchsfristen

Hinweise (Besonderheiten)

Teaser

Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

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