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Behindertenberatung
Nr. 99015010000000, 99015010017000Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.
Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.
Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.
Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.
Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.
Beratung Angehöriger geistig behinderter Menschen
An wen muss ich mich wenden?
Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.